Allgemeine Geschäftsbedingungen 2009/2010

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Reisen/Ausflüge/Unterkunft
Force Rental Alanya wird als Reisevermittler für Ausflüge/Reisen/Unterkünfte tätig. Force Rental Alanya wird nur dann als Reiseveranstalter tätig, wenn dies ausdrücklich im Reisevertrag vereinbart ist. Die von Force Rental Alanya vermittelten Ausflüge/Reisen werden also von den im Vertrag bezeichneten Reiseveranstaltern in eigener Verantwortung durchgeführt. Die von Force Rental Alanya vermittelten Unterkünfte unterstehen der Verantwortung des dortigen Geschäftsführers/des Inhabers.

Mit Zustandekommen des Reisevermittlungsvertrags beauftragt und bevollmächtigt der Reisende Force Rental Alanya, einen Reisevertrag mit den jeweils im Vertrag genannten Reiseveranstalter abzuschließen. Soweit erforderlich, beauftragt und bevollmächtigt der Reisende Force Rental Alanya weiter, mit anderen Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Transportunternehmen, Hotels, Besitzer von Privatunterkünften, Mietwagengesellschaften usw.) weitere Verträge zu vermitteln und abzuschließen.

Da Force Rental Alanya als Reisevermittler tätig wird, bestehen über den Vermittlungsauftrag hinaus ausschließlich vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und den im Vertrag bezeichneten Reiseveranstalter bzw. den weiteren Leistungsträgern.
Der Vermittlungsauftrag wird wirksam, sobald Force Rental Alanya dem Reisenden die Reise schriftlich bestätigt hat.

1.2 Fahrzeuge
Bei Fahrzeugen aus Eigenbesitz von Force Rental Alanya gelten die im Vertrag genannten Bedingungen.
Darüber hinaus gelten die unter Punkt 1.1 genannten Einschränkungen sinngemäss für die Vermittlung von Fahrzeugen, die sich nicht im Besitz von Force Rental Alanya befinden, sondern deren Vermietung lediglich vermittelt wird. Force Rental Alanya haften in diesem Fall nicht für Mängel oder Schäden an den vermittelten Fahrzeugen.


§ 2 Zahlungsbedingungen

Die sich für den Reisenden nach Maßgabe der Auftragsbestätigung ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind unmittelbar gegenüber Force Rental Alanya zu erfüllen.
Unmittelbare Zahlungen an den Reiseveranstalter, sonstige Leistungsträger oder sonstige Dritte sind gegenüber Force Rental Alanya nur dann wirksam, wenn Force Rental Alanya für die Zahlung zuvor die Zustimmung erteilt hat.
Nach Eingang der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung zu entrichten, falls diese in der Buchungsbestätigung genannt wird. Falls nichts anderes genannt wird, beträgt diese 10% des Gesamtbetrages, maximal 200 Euro.

Die endgültige Einbuchung erfolgt zu Beginn des Urlaubs, spätestens bei Beginn der Reise/der Vermietung. Dann wird auch der Restbetrag sofort in bar fällig.
Dies gilt nicht bei individuell organisierten Touren, die Fremdleistungen einschliessen. Dann ist der Gesamtbetrag spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig, es sei denn, in der schriftlichen Vereinbarung wird ein anderes Datum genannt.
Bei kurzfristigen Buchungen individueller Touren (Buchung weniger als 30 Tage vor Reiseantritt) wird der Gesamtbetrag sofort nach der Buchugnsbestätigung fällig.
Sind zuvor Vorauszahlungen seitens des Reisenden geleistet worden, so werden diese mit den voraussichtlichen Gesamtkosten verrechnet und in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

§ 3 Haftung
Force Rental Alanya haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des erteilten Vermittlungsauftrags.
Eine Haftung von Force Rental Alanya für vom Reiseveranstalter, sonstigen Leistungsträgern oder sonstigen Dritten erbrachter Leistungen besteht also nicht.
Force Rental Alanya haftet weiter nicht für Unglücksfälle, Gepäckverlust, Beschädigungen, Verspätungen, Schäden und Aufwendungen aus höherer Gewalt. Die Haftung von Force Rental Alanya für von Force Rental Alanya zu vertretende Mängel beschränkt sich auf eine Haftung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 4 Beanstandungen
Vertragliche Ansprüche gegen Force Rental Alanya sind von dem Reisenden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Leistung gegenüber Force Rental Alanya geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Der Reiseveranstalter, sonstige Leistungsträger oder Dritte sind weder beauftragt noch bevollmächtigt, Ansprüche mit Wirkung gegenüber Force Rental Alanya anzuerkennen.

Es besteht eine Verpflichtung des Reiseveranstalters, sonstiger Leistungsträger und sonstiger Dritte, bei Mitteilung von Mängeln durch den Reisenden den Mangel unverzüglich und im Rahmen des Zumutbaren zu beseitigen.
Der Reisende verpflichtet sich, angezeigte Mängel unverzüglich Force Rental Alanya bekannt zu geben und Abhilfe zu fordern. Sollte eine Abhilfe gleichwohl nicht erfolgen, so muss der Mangel in ein Protokoll aufgenommen werden und vom Reiseveranstalter sowie Force Rental Alanya unterzeichnet werden. Die im Protokoll aufgenommenen Mängel sind abschließend. Werden Mängel im Protokoll nicht aufgenommen, so kann der Reisende hieraus keine Gewährleistungsansprüche gegenüber Force Rental Alanya herleiten.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Reisende von einer gebuchten Leistung zurück, so steht ihm frei, dem Reiseveranstalter, sonstigen Leistungsträgem bzw. sonstigen Dritten einen anderen Reiseteilnehmer zu benennen. Force Rental Alanya ist bereit, mit dem vom Reisenden benannten weiteren Reiseteilnehmer einen weiteren Vermittlungsvertrag abzuschließen, der den Bedingungen des ursprünglichen Vermittlungsvertrags entspricht.

Force Rental Alanya empfiehlt im übrigen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Force Rental Alanya kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise bei Vertragsabschluß sich durch nicht vorhersehbare außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Außergewöhnliche Umstände sind z.B Krieg, Streik oder sonstige Vorfälle, die in ihren Auswirkungen besondere außergewöhnliche Umstände darstellen, z.B. innere Unruhen im Reiseland, Epidemien, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungs-Einflüsse, Havarien, Zerstörung von Unterkunftsständen oder technische Defekte am Transportgerät.

§ 6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche des Reisenden gegenüber Force Rental Alanya gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren in einem Jahr, sobald der Reisende den Mangel dem Reiseveranstalter mitgeteilt hat.

§ 7 Abtretung
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des Reisenden gegenüber Dritten sowie die gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen seitens Dritter gegenüber Force Rental Alanya im eigenen Namen sind ausgeschlossen.

§ 8 Sonstiges/Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Vermittlungsvertrag sowie der dem Vermittlungsvertrag zugrunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags bzw. der AGB im Ganzen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Force Rental Alanya
im Dezember 2003

zurück zur Preisliste

zurück zum Impressum

 

Home - zur Startseite


C 2005 - 2009 Martina & Necati Yaman. all rights reserved.
webmaster@alanya-tuerkei.de
Abdruck/Veröffentlichung der Bilder und des Textes nur mit Genehmigung und Quellenverweis (Link)
Alanya - der Reise(VER)führer