§
1 Vertragsgegenstand
1.1 Reisen/Ausflüge/Unterkunft
Force Rental Alanya wird als Reisevermittler für Ausflüge/Reisen/Unterkünfte
tätig. Force Rental Alanya wird nur dann als Reiseveranstalter tätig,
wenn dies ausdrücklich im Reisevertrag vereinbart ist. Die von Force
Rental Alanya vermittelten Ausflüge/Reisen werden also von den im
Vertrag bezeichneten Reiseveranstaltern in eigener Verantwortung durchgeführt.
Die von Force Rental Alanya vermittelten Unterkünfte unterstehen
der Verantwortung des dortigen Geschäftsführers/des Inhabers.
Mit Zustandekommen des Reisevermittlungsvertrags beauftragt und bevollmächtigt
der Reisende Force Rental Alanya, einen Reisevertrag mit den jeweils im
Vertrag genannten Reiseveranstalter abzuschließen. Soweit erforderlich,
beauftragt und bevollmächtigt der Reisende Force Rental Alanya weiter,
mit anderen Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Transportunternehmen,
Hotels, Besitzer von Privatunterkünften, Mietwagengesellschaften
usw.) weitere Verträge zu vermitteln und abzuschließen.
Da Force
Rental Alanya als Reisevermittler tätig wird, bestehen über
den Vermittlungsauftrag hinaus ausschließlich vertragliche Rechtsbeziehungen
zwischen dem Reisenden und den im Vertrag bezeichneten Reiseveranstalter
bzw. den weiteren Leistungsträgern.
Der Vermittlungsauftrag wird wirksam, sobald Force Rental Alanya dem Reisenden
die Reise schriftlich bestätigt hat.
1.2 Fahrzeuge
Bei Fahrzeugen aus Eigenbesitz von Force Rental Alanya gelten die im Vertrag
genannten Bedingungen.
Darüber hinaus gelten die unter Punkt 1.1 genannten Einschränkungen
sinngemäss für die Vermittlung von Fahrzeugen, die sich nicht
im Besitz von Force Rental Alanya befinden, sondern deren Vermietung lediglich
vermittelt wird. Force Rental Alanya haften in diesem Fall nicht für
Mängel oder Schäden an den vermittelten Fahrzeugen.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Die sich für den Reisenden nach Maßgabe der Auftragsbestätigung
ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind unmittelbar gegenüber Force
Rental Alanya zu erfüllen.
Unmittelbare Zahlungen an den Reiseveranstalter, sonstige Leistungsträger
oder sonstige Dritte sind gegenüber Force Rental Alanya nur dann
wirksam, wenn Force Rental Alanya für die Zahlung zuvor die Zustimmung
erteilt hat. Nach
Eingang der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung
zu entrichten, falls diese in der Buchungsbestätigung genannt wird.
Falls nichts anderes genannt wird, beträgt diese 10% des Gesamtbetrages,
maximal 200 Euro.
Die endgültige
Einbuchung erfolgt zu Beginn des Urlaubs, spätestens bei Beginn der
Reise/der Vermietung. Dann wird auch der Restbetrag sofort in bar fällig.
Dies gilt nicht bei individuell organisierten Touren, die Fremdleistungen
einschliessen. Dann ist der Gesamtbetrag spätestens 30 Tage vor Reiseantritt
fällig, es sei denn, in der schriftlichen Vereinbarung wird ein anderes
Datum genannt.
Bei kurzfristigen
Buchungen individueller Touren (Buchung weniger als 30 Tage vor Reiseantritt)
wird der Gesamtbetrag sofort nach der Buchugnsbestätigung fällig.
Sind zuvor Vorauszahlungen seitens des Reisenden geleistet worden, so
werden diese mit den voraussichtlichen Gesamtkosten verrechnet und in
der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
§
3 Haftung
Force Rental Alanya haftet für die ordnungsgemäße Durchführung
des erteilten Vermittlungsauftrags.
Eine Haftung von Force Rental Alanya für vom Reiseveranstalter, sonstigen
Leistungsträgern oder sonstigen Dritten erbrachter Leistungen besteht
also nicht.
Force Rental Alanya haftet weiter nicht für Unglücksfälle,
Gepäckverlust, Beschädigungen, Verspätungen, Schäden
und Aufwendungen aus höherer Gewalt. Die Haftung von Force Rental
Alanya für von Force Rental Alanya zu vertretende Mängel beschränkt
sich auf eine Haftung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§
4 Beanstandungen
Vertragliche Ansprüche gegen Force Rental Alanya sind von dem Reisenden
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Leistung gegenüber
Force Rental Alanya geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der
Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Der Reiseveranstalter,
sonstige Leistungsträger oder Dritte sind weder beauftragt noch bevollmächtigt,
Ansprüche mit Wirkung gegenüber Force Rental Alanya anzuerkennen.
Es besteht
eine Verpflichtung des Reiseveranstalters, sonstiger Leistungsträger
und sonstiger Dritte, bei Mitteilung von Mängeln durch den Reisenden
den Mangel unverzüglich und im Rahmen des Zumutbaren zu beseitigen.
Der Reisende verpflichtet sich, angezeigte Mängel unverzüglich
Force Rental Alanya bekannt zu geben und Abhilfe zu fordern. Sollte eine
Abhilfe gleichwohl nicht erfolgen, so muss der Mangel in ein Protokoll
aufgenommen werden und vom Reiseveranstalter sowie Force Rental Alanya
unterzeichnet werden. Die im Protokoll aufgenommenen Mängel sind
abschließend. Werden Mängel im Protokoll nicht aufgenommen,
so kann der Reisende hieraus keine Gewährleistungsansprüche
gegenüber Force Rental Alanya herleiten.
§
5 Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Reisende von einer gebuchten Leistung zurück, so steht
ihm frei, dem Reiseveranstalter, sonstigen Leistungsträgem bzw. sonstigen
Dritten einen anderen Reiseteilnehmer zu benennen. Force Rental Alanya
ist bereit, mit dem vom Reisenden benannten weiteren Reiseteilnehmer einen
weiteren Vermittlungsvertrag abzuschließen, der den Bedingungen
des ursprünglichen Vermittlungsvertrags entspricht.
Force Rental Alanya empfiehlt im übrigen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Force
Rental Alanya kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung
der Reise bei Vertragsabschluß sich durch nicht vorhersehbare außergewöhnlicher
Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Außergewöhnliche Umstände sind z.B Krieg, Streik oder
sonstige Vorfälle, die in ihren Auswirkungen besondere außergewöhnliche
Umstände darstellen, z.B. innere Unruhen im Reiseland, Epidemien,
Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungs-Einflüsse,
Havarien, Zerstörung von Unterkunftsständen oder technische
Defekte am Transportgerät.
§
6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche des Reisenden gegenüber Force
Rental Alanya gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren in einem Jahr,
sobald der Reisende den Mangel dem Reiseveranstalter mitgeteilt hat.
§
7 Abtretung
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des Reisenden gegenüber
Dritten sowie die gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
seitens Dritter gegenüber Force Rental Alanya im eigenen Namen sind
ausgeschlossen.
§
8 Sonstiges/Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Vermittlungsvertrag sowie
der dem Vermittlungsvertrag zugrunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags bzw. der AGB im Ganzen zur Folge.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Bestimmung, die der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Force
Rental Alanya
im Dezember 2003
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