Eine
Autovermietung sollte vor allem eines sein: transparent
und ehrlich. Deswegen können Sie nur bei uns die Mietbedingungen
schon im Voraus sehen.
Das bietet Ihnen keine andere RENT A
CAR - AGENTUR!
Allgemeine
Mietbedingungen
(wie sie auf der Rückseite unserer Verträge stehen)
1.
Mietpreis
Es gelten die Preise der bei der Anmeldung jeweils gültigen
Preisliste. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit
der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bussgelder
und Strafen, für die Force Rental (nachstehend FR genannt)
in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden
von FR entstanden.
2. Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit
am vereinbarten Ort anwesend zu sein. Wird die vereinbarte Mietzeit
um mehr als 90 Min. überschritten, wird eine Gebühr von
50% des aktuellen Tagesmietpreises fällig. Bei mehr als 180
Min. überschritten, wird eine volle Tagesmiete fällig.
Verlängerungen der Mietdauer sind nach Absprache mit FR während
der Mietdauer oder bei Abgabe des Fahrzeugs möglich, freie
Kapazitäten vorausgesetzt.
3. Zahlungsweise
Bei Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe des erwarteten Endpreises
fällig, Restzahlungen (z.B. durch Verlängerung oder Fahrzeugwechsel)
sind bei Rückgabe des Fahrzeugs fällig. Zahlungsweise
ist bar, Kreditkarte oder Vorabüberweisung.
4. Reservierung, Übergabe und Stornierung
Reservierungen sind nur verbindlich für Preisgruppen, nicht
für Fahrzeugtypen. Das Fahrzeug ist spätestens eine Stunde
nach Mietbeginn zu übernehmen, später ist FR nicht mehr
an die Reservierung gebunden. Stornos müssen spätestens
24 Stunden vor Mietbeginn bekannt gegeben werden, ansonsten ist
eine Tagesmiete fällig. Diese entfällt, wenn das Fahrzeug
für den gleichen Tag anderweitig vermietet werden kann.
5. Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Vertrag angegebenen
Fahrer gefahren werden. Voraussetzung ist immer der Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis. Der Mieter ist verpflichtet, FR Name
und Adresse aller Fahrer bekannt zu geben, sofern diese nicht im
Vertrag genannt wurden.
6. Verbotene Nutzung, Beschränkung
Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur innerhalb der Türkei gestattet.
Untersagt ist:
· die Teilnahme an jeglichen Tests oder sportlichen Wettbewerben
· der Transport von leicht entzündlichen, giftigen oder
sonstigen gefährlichen Stoffen
· die Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten
· die Weitervermietung, gleichgültig ob gegen Geld oder
kostenlos
· das Fahren in ungeeignetem Gelände (z.B. Strand, PKW
auf unbefestigten Strassen)
· sonstige Nutzungen über den vertraglichen Gebrauch
hinaus
7. Reparaturen
Reparaturen, die zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit
erforderlich sind, kann der Mieter bis 50 € selbst, bei einem
höherem Betrag nur nach Absprache mit FR veranlassen. Wir empfehlen
Rücksprache mit unserem Büro jedoch in jedem Fall. Reparaturkosten
werden gegen Vorlage des entsprechenden Originalbelegs erstattet,
sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde.
8. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen
Schaden sofort die Polizei und FR zu verständigen. Die Polizei
hat in jedem Falle einen Unfallbericht, der einen Alkoholtest einschliesst,
anzufertigen. Unterbleibt dies, haftet der Mieter für alle
in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden (Versicherungsleistung).
Dies gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung
Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt
werden. Der Mieter hat FR, selbst bei geringfügigen Schäden,
unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht
unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss
insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger
Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
enthalten.
9. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist in Höhe der gesetzlichen Deckungssummen versichert.
Es besteht Vollkaskoschutz mit oder ohne Selbstbeteiligung gemäss
umseitiger Vereinbarung bei vertragsgemässer Nutzung (siehe
Nr. 5,6,8,10)
10. Haftung des Mieters
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemässer
Bedienung des Fahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten
gemäss Ziff. 5,6 oder 8 haftet der Mieter für Reparatur,
bei Totalschäden für den Wiederbeschaffungs- abzgl. Restwert,
sofern er oder der Fahrer den Schaden zu verantworten hat. Daneben
hat der Mieter auch etwaige Folgekosten, insbesondere Wertminderung,
Abschleppkosten, Mietausfallkosten, Sachverständigengebühren
sowie eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen. Bei Verlust der
Fahrzeugpapiere sind die Kosten für die Wiederbeschaffung sowie
eine Verwaltungskostenpauschale zu zahlen. Force Rental stellt den
Mieter nach den Grundsätzen der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung
gemäss Vertrag für Schäden am Fahrzeug über
den vereinbarten Selbstbehalt hinaus frei. Die Haftungsbefreiung
entbindet nicht von den Pflichten gemäss Ziff. 5,6 und 8 dieser
Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei Verletzung der vertraglichen
Bedingungen, insbesondere bei Schäden, die bei Nutzung durch
einen nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 5) oder bei Nutzung zu einen
nicht gestatteten Zweck (Ziff. 8). Begeht der Fahrer Unfallflucht
oder verletzt eine der Bestimmungen von Ziff. 8, haftet der Mieter
für den Schaden ebenfalls in voller Höhe. Ferner haftet
der Mieter voll bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
sowie bei Schäden, die durch das Ladegut oder durch unsachgemässe
Bedienung (z.B. Falschbetankung) entstehen.
Der Mieter haftet voll für Glas- und Reifenschäden am
Fahrzeug, es sei denn, dies wude mit umseitiger Vereinbarung ausgeschlossen.
Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
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