Aus
gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Türkei
rigide Strafen über "Diebstahl von Kulturgütern" verhängt.
Dies kann im Ernstfall dazu führen, dass der "hübsche Stein",
den Sie im Gepäck als Erinnerungsstück mitgenommen haben, Sie
geradewegs ins Gefängnis führt.
Die Strafen mögen Ihnen unangemessen hoch vorkommen, aber die Türkei
wurde jahrzentelang teilweise sogar von Vertretern namhafter Museen regelrecht
ausgeplündert und so sind in dieser Hinsicht grosse Empfindlichkeiten
aufgetreten.
In den zahllosen Andenkenläden
können Sie sich mit Erinnerungsstücken zu günstigen Preisen
eindecken, auch wird niemand Sie einsperren, weil Sie ein paar bunte Kiesel
vom Strand eingesteckt haben. Aber vermeiden Sie es unbedingt, sich einen
Stein einzustecken, der offensichtlich bearbeitet ist - auch wenn er scheinbar
weitab von bekannten Ausgrabungsstätten gefunden wurde. Die ganze
Türkei ist eigentlich eine einzige antike Stätte - und für
einen Laien sieht ein wertvolles Artefakt vielleicht wie ein popliger
Stein aus, wäre aber für einen Archäologen unter Umständen
der Fund des Jahres!
Vorsicht walten lassen sollten Sie auch von angeblich antiken
Schnäppchen in den Basaren, die beispielsweise Münzen,
Keramiken, Steine oder antike Teppiche betreffen: diese Teile
sind in den allermeisten Fällen entweder gefälscht oder illegal!
Dasselbe gilt übrigens für die süssen kleinen Landschildkröten
oder Chamäleons, die oft für wenig Geld angeboten werden: auch
die Ausfuhr dieser Tiere ist verboten und mit hohen Strafen belegt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zu dem Thema noch
einer der wenigen "objektiven" Medienberichte:
Alte
Steine und Muscheln liegen lassen
Berlin
(dpa/gms) - Reisende sollten bei der Rückkehr aus ihrem Urlaub
keine Altertümer unklarer Herkunft, Muscheln oder seltene Pflanzen
im Gepäck haben. »Alles, was zweifelhaft sein könnte,
sollte man lieber nicht mitnehmen«, rät Christian Boergen
vom Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV)
in Berlin.
Gegenwärtig
steht in Antalya ein Deutscher vor Gericht, weil ein angeblich antiker
Stein in seinem Gepäck gefunden worden war.
Ein
Ausfuhrverbot für Antiquitäten gilt laut Boergen nicht
nur in der Türkei, sondern beispielsweise auch in Tunesien
und vielen anderen Ländern. Zu beachten seien auch Artenschutz-Regelungen.
»In den Karibikländern bekommen Sie zum Beispiel Probleme,
wenn Sie Muscheln mitnehmen.« Auch Thailand und Birma seien
bei der Ausfuhr geschützter Gegenstände besonders streng.
Vor jeder Reise sollten sich Kaufinteressenten daher über das
geltende Recht informieren.
Im
Falle der Türkei rät das Auswärtige Amt in Berlin
zu besonderer Vorsicht: Der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten
könne mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Das Ausfuhrverbot gelte auch für alt aussehende Gegenstände,
Fossilien und behauene Steine, heißt es in den Sicherheitshinweisen
der Behörde im Internet.
Beim
Kauf von Kunsthandwerk sollten Touristen sich möglichst ein
Zertifikat oder wenigstens eine Quittung ausstellen lassen, empfiehlt
Boergen. »Im Zweifel kann man auch die Reiseleitung fragen
- die kann dann auch im Vorfeld Kontakt zu den Behörden aufnehmen.«
Grundsätzlich sollte auch der Koffer selbst gepackt werden
- dadurch sei ausgeschlossen, dass etwa Kinder oder Angehörige
zweifelhafte Gegenstände eingesteckt haben. |
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