Visa für kurze und längere Aufenthalte
Arbeiten in der Türkei
Ein paar Gedanken zum Auswandern...

 

Achtung!!! Dies gilt nur für deutsche Staatsangehörige

bis 90 Tage
( der oft genannte Zeitraum "3 Monate" IST FALSCH! - im ungünstigsten Fall sind das 92 Tage und somit haben Sie sich zwei Tage illegal im Land aufgehalten, was zwar "nur" eine Geldbusse kostet, aber später auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder die Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaftverhindern kann!)
Reisepass oder Personalausweis. Visa wird am Flughafen erteilt. Bei Einreise mit dem Personalausweis wird das Visum auf einem gesonderten Papier erteilt. Der Verlust dieses Papiers ist bei der Ausreise mit einer Geldbusse belegt!
Hinweis: bei Einreise mit Personalausweis ist eine Verlängerung um weitere 3 Monate bzw. die Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis vor Ort nicht möglich!!!!

bis 180 Tage

Auf Antrag kann die Ausländerpolizei ( Yabancilar Subesi ) eine Verlängerung dieses Aufenthaltes auf insgesamt maximal sechs Monate gestatten. Es kann nur einmal vor Ort und nur mit dem Reisepass verlängert werden. Die eintägige Aus- und Wiedereinreise ermöglicht derzeit noch, dass die visumfreie Aufenthaltszeit wieder neu beginnt. Die Ein- und Ausreisestempel dürfen nicht mehr das gleiche Datum tragen. Eine immer noch beliebte Möglichkeit ist der 2-Tages-Ausflug nach Nordzypern. Eine Änderung ist mit dem geplanten Ausländergesetz vorgesehen.
Anmerkung: es ist geplant, dass EU-Staatsbürger bei einem ständigen Aufenthalt von über 5 Jahren (Was genau "ständig" bedeutet, ist noch nicht klar) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht mit uneingeschränkter Arbeitserlaubnis beantragen können. Zeiten, in denen man sich mit 3-monatigen TOURISTENVISA im Land aufgehalten hat, ZÄHLEN NICHT ALS STÄNDIGER AUFENTHALT!!! Massgeblich ist nur das Ikamet, die Aufenthaltserlaubnis.

über 6 Monate

Wer länger als sechs Monate in der Türkei bleiben möchte, muß vor seiner Einreise in die Türkei bei einer türkischen Auslandsvertretung
(Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat ) in Deutschland ein Visum einholen. Die Umwandlung eines visumfreien Kurzaufenthaltes in einen Daueraufenthalt in der Türkei ist nicht mehr möglich. 

Ausnahmen sind möglich für Ehegatten von türkischen Staatsangehörigen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums für einen Daueraufenthalt können bei einer der türkischen Auslandsvertretungen erfragt werden. Mit Sicherheit ist jedoch nachzuweisen, aus welchen Mitteln der Lebensunterhalt während des Aufenthaltes in der Türkei bestritten werden soll. Ist eine Frau mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet, gilt ihr Lebensunterhalt als gesichert. 

(Anm.: Nachweis von Immobilienbesitz, Rentenbescheid, Verdienstbescheinigung, Sparbuch - ca. 300 € pro Monat geplanten Aufenthalt - etc.. Mitzubringen ausser Verdienstbescheid: evtl. Mietvertrag und 2 Referenzadressen in der Türkei, Reisepass (Gültigkeit prüfen!!!) und ein Passfoto. Der Antrag muss persönlich beim zuständigen Generalkonsulat erfolgen - nehmen Sie KEIN Handy mit: das ist kein Witz- Sie kommen damit nicht in die Vertretung!).

Die Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) wird zunächst für 1 Jahr, dann für 3 und schliesslich für 5 Jahre erteilt. Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht sieht die türkische Gesetzgebung derzeit noch nicht vor.

Ehegatten von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis für die Türkei besitzen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, deren Dauer sich nach der Dauer der Aufenthaltserlaubnis des Erstberechtigten richtet. 
Kinder unter 18 Jahren von Ausländern erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von der Dauer, wie sie die Eltern haben. Wenn die Kinder das 18.Lebensjahr vollenden, erhalten sie eine unabhängige Aufenthaltserlaubnis von jeweils fünf Jahren, wenn sie bereits vorher mindestens fünf Jahre eine Aufenthaltserlaubnis hatten. Bei kürzerem Voraufenthalt "wird der Antrag gesondert geprüft", d.h. es dürfte zu einer auf den Einzelfall abgestimmten Ermessensentscheidung erfolgen. 

Eine Verlängerung ist rechtzeitig zu beantragen! Nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erfolgt ein Eintrag ins IKAMET TEZKERESI mit der folgenden Bedeutung: "Ausländischer Inhaber dieses Ikamet Tezkeresi hat Aufenthaltserlaubnis beantragt, der Vorgang ist in Bearbeitung; dieser Vermerk hat eine Gültigkeit von 15 Tagen". Dieser Vermerk berechtigt auch zur Aus- und Wiedereinreise innerhalb der 15-Tages-Frist; Strafgebühren für überzogenen Aufenthalt fallen in dieser Zeit nicht an. 

Informationen zu Formalitäten bei einer Heirat mit Türken finden Sie hier: www.tuerkeiteam.de

Arbeiten in der Türkei

Wer in der Türkei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchte, benötigt neben der Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis. Mit dem 3-monatigen Touristenvisum ist keine Arbeitserlaubnis möglich! Auch im Ikamet - der türkischen AE - wird zunächst grundsätzlich eingetragen "Arbeitsaufnahme nicht gestattet ("Calisma hakki vermez").
Die Arbeitserlaubnis ist nicht an die Person, sondern an den Arbeitsplatz gebunden, was den Erhalt sehr schwierig macht. Der Arbeitgeber muss zunächst nachweisen, dass er keinen entsprechenden türkischen Arbeitnehmer finden kann und dass er genau diesen Ausländer einstellen MUSS. Branchenfremden wird KEINE Arbeitserlaubnis erteilt, die entsprechende Ausbildung bzw. Berufserfahrung muss per Zeugnis belegt sein. Achtung: in letzter Zeit werden gerne 3- bis 6-monatige "Praktika" - insbesondere von Immobilienfirmen - angeboten. Wenn Sie nicht von einer deutschen Firma abgeordnet wurden, ist auch hierfür die Arbeitserlaubnis erforderlich!!!!

In touristischen Gebieten, insbesondere an der Türkischen Riviera, sind die wenigsten Arbeitgeber geneigt, diesen Parforceritt durch die Institutionen durchzuhalten und vertrösten gerne mit angeblichen "Ausnahmegenehmigungen", "genehmigungsfreien Probezeiten" oder, ganz plump, mit "hervorragenden Beziehungen" zum Polizeichef. Damit liefert man sich aber auf Gedeih und Verderb dem Chef aus....
Der eigentliche Grund ist aber ein anderer: hat der Arbeitnehmer eine Arbeitserlaubnis, muss er auch versichert - und die Versicherung auch bezahlt - werden. Ferner ist der Arbeitgeber verpflichtet, die GESAMTEN Kosten für die Beantragung zu tragen, da die Erlaubnis ja an den Arbeitsplatz und nicht an die Person gebunden ist. Beliebt ist die Praxis, die Aufenthaltserlaubnis an die Arbeitserlaubnis zu koppeln, womit sich der Angestellte völlig in die Hand des Chefs begibt, da bei Kündigung beides erlischt..

Es muß jedoch bedacht werden, dass angesichts der Situation auf dem türkischen Arbeitsmarkt mit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis nur in sehr seltenen Fällen gerechnet werden kann. Die türkische Auslandsvertretung erteilt, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ein Visum von kurzer Laufzeit ( etwa 3 Monate ).Nach der Einreise mit diesem Visum müssen Sie dann bei der Ausländerbehörde (Yabancilar Subesi ) die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, die zunächst für ein Jahr erteilt wird, dann für drei Jahre und danach für jeweils 5 Jahre verlängert wird. 

Wer glaubt, auf die Arbeiterlaubnis verzichten zu können und schwarz arbeitet (wie sehr viele Deutsche in Alanya), muss sich darüber im klaren sein, dass es in Alanya vermehrt zu Kontrollen kommt und wer ertappt wird, muss mit einer hohen Geldbuße (der Arbeitgeber übrigens auch) rechnen und im Extremfall mit Ausweisung innerhalb 48 Stunden - mit anschliessendem Einreiseverbot!!!!

Ausnahmen:
1. gründet ein Ausländer eine Firma (mind. GmbH mit 50.000 US-$ Mindesteinlage), wird eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Bestehens der Firma erteilt.
2. ausländische Ehefrauen dürfen ohne Arbeitserlaubnis im Familienbetrieb - auch als alleinige Geschäftsführerin - arbeiten.

Diese Auskünfte erfolgen ohne Gewähr, sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und ersetzen nicht eigene Recherchen. Bitte erkundigen Sie sich auch selbst beim zuständigen Türkischen Generalkonsulat in Deutschland!

Weitere Informationen können Sie einholen beim 
Vizekonsulat
Emniyet Müdürlügü Yabancilar Subesi 

Uncali Emniyet Müdürlügü 2 

Antalya 

Tel.: ( 0242 ) 227 96 07, 227 96 00 - 113
Fax : ( 0242 ) 227 96 07

Ein paar sehr persönliche Gedanken zum Auswandern.... von Martina Yaman

Nachdem nun das "Theoretische" abgehandelt ist, möchte ich noch ein paar Worte zur "Praxis" des Auswanderns - insbesondere in die Türkei - verlieren....

In Alanya haben ca. 6.200 Deutsche ein "Tapu" sprich eine Urkunde über Grundbesitz. Der allergrösste Teil davon wird als Ferienwohnung genutzt, aber ein kleiner Teil wird auch ständig bewohnt. Derzeit leben ca. 1500 Deutsche mit einer Aufenthaltserlaubnis in Alanya - der grösste Teil Rentner. Ob es eine Eigenheit von Alanya ist, dass sich in jedem Stammgast irgendwann einmal der Gedanke festzusetzen scheint, dass er in Alanya auch mal längere Zeit verbringen möchte oder gar alle Brücken hinter sich abbrechen will, um für immer hier zu leben? Ich weiss es nicht....

Grundsätzlich gilt: ein solcher mehrmonatiger oder noch längerer Aufenthalt braucht mehr Vorbereitung als ein "normaler" Urlaub... zuerst sollte man genau wissen, warum man geht:

Wenn man geht, weil das Leben in Deutschland nicht klappt und zu schwierig gegenüber dem scheinbar lässigen Leben im Süden zu sein scheint, lasse man die Finger davon: die Probleme, vor denen man flüchtete, warten am Ziel schon auf einen. Wer in Deutschland nicht vorwärts kommt, wird es im Ausland erst recht nicht schaffen! In der Türkei ist das Leben nicht leichter, sondern härter, es sei denn, man bezieht Geld aus Deutschland (Rente etc.). Weitaus mehr als in Deutschland ist man auf verwandtschaftliche Beziehungen, auf ein weites Netz aus Verpflichtungen und Abhängigkeiten angewiesen, da das soziale Netz vollkommen fehlt. In den Städten und Touristenzentren funktioniert auch dieses "urtürkische" System der gegenseitigen Hilfe oft nur noch mehr recht als schlecht. Wer bei null anfangen muss, dem wird in den seltensten Fällen Hilfe ohne die Erwartung von Gegenleistungen oder ohne Hintergedanken angeboten.

Darüber sollte mach sich im klaren sein, wenn man auswandern möchte. Das Leben in Alanya hat viele Gesichter - und einige davon sind nicht sehr freundlich....

In jedem Paradies gibt es Schlangen - nehmen Sie keine von zuhause mit....

Wenn man "der Liebe wegen" geht, muss man sich fragen, ob die Liebe es wert und stark genug ist, alles Bekannte und Vertraute aufzugeben und ein neues Leben zu beginnen, in dem man zumindest die erste Zeit entweder finanziell oder gesellschaftlich (oder beides) vom Partner abhängig ist. Hält die Liebe den Frust, das Heimweh und die Einsamkeit aus, die zwangsläufig kommen? Das kann man leider nicht vorab mit ja oder nein beantworten - das muss die Zeit zeigen. Gerade in Alanya ist für romantische Träume vom Leben im Süden mit dem Liebsten wenig Platz... viele Frauen leiden unter der Einsamkeit in einem fremden Land, weil sie feststellen, dass der Partner durchaus sein eigenes Leben weiterlebt, w
ährend man selbst alles Vertraute aufgegeben hat... wer da nicht stark ist und viele innere Reserven hat, wird daran zerbrechen. Oft ist es aber auch die einzige Chance, das "wahre ich" des Partners kennenzulernen - und diese Erkenntnis ist nicht immer leicht...


Wenn man geht, weil die Abenteuerlust treibt, die Neugier auf Neues und die Sehnsucht nach einem anderen Leben - und wenn man es gut und nüchtern vorbereitet - dann, und nur dann kann es gutgehen!

Bie mir war es die Liebe und das Abenteuer, das mich nach Alanya gezogen hat, und auch bei mir folgte der anfänglichen Euphorie die Ernüchterung. insbesondere mein Ausflug in das türkische Arbeitsleben als Angestellte einer allseits bekannten deutschen Immobilienfirma, einem türkischen Optiker und einem türkischen Makler waren so grandiose Misserfolge, dass ich beschloss, künftig nur noch für unser eigenes Geschäft - Force Rental eben, zu arbeiten, und das bisher mit Erfolg. Hätte in dieser Zeit und bis heute nicht mein Mann und seine ganze Familie geschlossen hinter mir gestanden, hätte ich es wohl nicht geschafft....

Sie wollen trotzdem diesen Schritt wagen, ich habe Sie nicht abgeschreckt????

Machen Sie sich eine Checkliste:

* was genau will ich dort?
*
wie lange will ich bleiben?
* Will ich kündigen oder um Auszeit bitten?
* Wieviel Geld brauche ich monatlich?
* Was will ich in Alanya tun?
* Wieviel Geld brauche ich als stille Reserve?
* Wo und wie will ich wohnen? Mieten oder Kaufen?
* Was mache ich mit meinem Auto, mit meiner Wohnung, mit Haustieren, mit meinem Telefon, meinem Bankkonto etc. in Deutschland?
* Wie gleiche ich meinen Verlust in der Rentenzahlung (Zukunftssicherung) aus?
* Wie sichere ich mich im Krankheitsfall ab?
* Was will ich mitnehmen, was evtl. verkaufen?
* Wie stehen Familie und Freunde dazu?

Dass Sie sich vorher genau überlegt haben, dass Sie die Auswanderung auch wirklich wollen, versteht sich von selbst...

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