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| Achtung!!! Dies gilt nur für deutsche Staatsangehörige |
| bis
90 Tage ( der oft genannte Zeitraum "3 Monate" IST FALSCH! - im ungünstigsten Fall sind das 92 Tage und somit haben Sie sich zwei Tage illegal im Land aufgehalten, was zwar "nur" eine Geldbusse kostet, aber später auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder die Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaftverhindern kann!) Reisepass oder Personalausweis. Visa wird am Flughafen erteilt. Bei Einreise mit dem Personalausweis wird das Visum auf einem gesonderten Papier erteilt. Der Verlust dieses Papiers ist bei der Ausreise mit einer Geldbusse belegt! Hinweis: bei Einreise mit Personalausweis ist eine Verlängerung um weitere 3 Monate bzw. die Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis vor Ort nicht möglich!!!! |
bis 180 Tage |
| Auf
Antrag kann die Ausländerpolizei ( Yabancilar Subesi ) eine Verlängerung
dieses Aufenthaltes auf insgesamt maximal sechs Monate gestatten. Es kann
nur einmal vor Ort und nur mit dem Reisepass verlängert werden. Die
eintägige Aus- und Wiedereinreise ermöglicht derzeit noch, dass
die visumfreie Aufenthaltszeit wieder neu beginnt. Die Ein- und Ausreisestempel
dürfen nicht mehr das gleiche Datum tragen. Eine immer noch beliebte
Möglichkeit ist der 2-Tages-Ausflug nach Nordzypern. Eine Änderung
ist mit dem geplanten Ausländergesetz vorgesehen. Anmerkung: es ist geplant, dass EU-Staatsbürger bei einem ständigen Aufenthalt von über 5 Jahren (Was genau "ständig" bedeutet, ist noch nicht klar) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht mit uneingeschränkter Arbeitserlaubnis beantragen können. Zeiten, in denen man sich mit 3-monatigen TOURISTENVISA im Land aufgehalten hat, ZÄHLEN NICHT ALS STÄNDIGER AUFENTHALT!!! Massgeblich ist nur das Ikamet, die Aufenthaltserlaubnis. |
über 6 Monate |
| Wer
länger als sechs Monate in der Türkei bleiben möchte, muß
vor seiner Einreise in die Türkei bei einer türkischen Auslandsvertretung
(Anm.: Nachweis von Immobilienbesitz, Rentenbescheid, Verdienstbescheinigung, Sparbuch - ca. 300 € pro Monat geplanten Aufenthalt - etc.. Mitzubringen ausser Verdienstbescheid: evtl. Mietvertrag und 2 Referenzadressen in der Türkei, Reisepass (Gültigkeit prüfen!!!) und ein Passfoto. Der Antrag muss persönlich beim zuständigen Generalkonsulat erfolgen - nehmen Sie KEIN Handy mit: das ist kein Witz- Sie kommen damit nicht in die Vertretung!). Die
Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) wird zunächst für 1 Jahr, dann
für 3 und schliesslich für 5 Jahre erteilt. Ein unbefristetes
Aufenthaltsrecht sieht die türkische Gesetzgebung derzeit noch nicht
vor. Eine
Verlängerung ist rechtzeitig zu beantragen! Nach Ablauf
der Aufenthaltserlaubnis erfolgt ein Eintrag ins IKAMET TEZKERESI mit
der folgenden Bedeutung: "Ausländischer Inhaber dieses Ikamet Tezkeresi
hat Aufenthaltserlaubnis beantragt, der Vorgang ist in Bearbeitung; dieser
Vermerk hat eine Gültigkeit von 15 Tagen". Dieser Vermerk berechtigt
auch zur Aus- und Wiedereinreise innerhalb der 15-Tages-Frist; Strafgebühren
für überzogenen Aufenthalt fallen in dieser Zeit nicht an.
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Arbeiten in der Türkei |
| Wer
in der Türkei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchte, benötigt
neben der Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis. Mit dem 3-monatigen
Touristenvisum ist keine Arbeitserlaubnis möglich! Auch im Ikamet
- der türkischen AE - wird zunächst grundsätzlich eingetragen
"Arbeitsaufnahme nicht gestattet ("Calisma hakki vermez"). In
touristischen Gebieten, insbesondere an der Türkischen Riviera, sind
die wenigsten Arbeitgeber geneigt, diesen Parforceritt durch die Institutionen
durchzuhalten und vertrösten gerne mit angeblichen "Ausnahmegenehmigungen",
"genehmigungsfreien Probezeiten" oder, ganz plump, mit "hervorragenden
Beziehungen" zum Polizeichef. Damit liefert man sich aber auf Gedeih
und Verderb dem Chef aus.... Ausnahmen: Diese Auskünfte erfolgen ohne Gewähr, sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und ersetzen nicht eigene Recherchen. Bitte erkundigen Sie sich auch selbst beim zuständigen Türkischen Generalkonsulat in Deutschland! Weitere
Informationen können Sie einholen beim |
| Ein
paar sehr persönliche Gedanken zum Auswandern.... von
Martina Yaman |
Nachdem
nun das "Theoretische" abgehandelt ist, möchte ich noch
ein paar Worte zur "Praxis" des Auswanderns - insbesondere in
die Türkei - verlieren.... Grundsätzlich
gilt: ein solcher mehrmonatiger oder noch längerer Aufenthalt braucht
mehr Vorbereitung als ein "normaler" Urlaub... zuerst sollte
man genau wissen, warum man geht: Darüber sollte mach sich im klaren sein, wenn man auswandern möchte. Das Leben in Alanya hat viele Gesichter - und einige davon sind nicht sehr freundlich.... In jedem Paradies
gibt es Schlangen - nehmen Sie keine von zuhause mit....
Bie mir war es die Liebe und das Abenteuer, das mich nach Alanya gezogen hat, und auch bei mir folgte der anfänglichen Euphorie die Ernüchterung. insbesondere mein Ausflug in das türkische Arbeitsleben als Angestellte einer allseits bekannten deutschen Immobilienfirma, einem türkischen Optiker und einem türkischen Makler waren so grandiose Misserfolge, dass ich beschloss, künftig nur noch für unser eigenes Geschäft - Force Rental eben, zu arbeiten, und das bisher mit Erfolg. Hätte in dieser Zeit und bis heute nicht mein Mann und seine ganze Familie geschlossen hinter mir gestanden, hätte ich es wohl nicht geschafft.... Sie
wollen trotzdem diesen Schritt wagen, ich habe Sie nicht abgeschreckt???? *
was genau will ich dort? Dass
Sie sich vorher genau überlegt haben, dass Sie die Auswanderung auch
wirklich wollen, versteht sich von selbst... |
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